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   VGH Bayern, 04.01.2007 - 24 CS 06.3095   

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VGH Bayern, 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 (https://dejure.org/2007,80169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 (https://dejure.org/2007,80169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Januar 2007 - 24 CS 06.3095 (https://dejure.org/2007,80169)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05

    Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine

    Eine Benachteiligung des Erlaubnisnehmers (Art. 14 GG) und eine Gefährdung der föderalen Grundordnung besteht deshalb nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.06.2006 - 6 C 19.06 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2007 - 6 S 2136/06 - Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 29.03.2007 - 24 CS 07.384 -, juris, vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, juris, vom 22.11.2006 - 24 CS 06.2501 -, juris, vom 10.08.2006 - 24 CS 06.1621 -, juris, und vom 05.01.2005 - 24 CS 04.2454 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2007 - 1 S 107.06 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 22.11.2006 - 13 B 1796.06 -, juris, und vom 08.11.2004 - 4 B 1270.04 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 07.09.2006 - 1 B 273.06 -, NordÖR 2006, 398 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.03.2005 - 1 M 436.04 -, NVwZ-RR 2006, 470 ff.).

    Die Feststellungen des Bundeskartellamts, die sich unmittelbar nur zu den von den staatlichen Lotteriegesellschaften veranstalteten Lotterien verhalten, lassen nicht den Schluss zu, dass den vorliegend allein in Rede stehenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit nicht entsprochen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.06.2007 - 6 S 2814/06 - und vom 29.03.2007 - 6 S 1972/06 -, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106.07 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

    Soweit die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Schreiben vom 10.04.2006 und in ihrem ergänzenden Aufforderungsschreiben vom 21.03.2007 zu dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/4350 - für das Gericht nicht bindend (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 10.05.2007 - 4 E 921.07 -, a.a.O.) - die Ansicht vertritt, "dass die deutschen Behörden keine konsistente und systematische Politik zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht betreiben", folgt dem das Gericht nicht (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2007 - 6 S 2814/06 -, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106.07 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10118.07 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.; auch Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 12.06.2006 und Entwurf der Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom Mai 2007).

    Sie ist geeignet, weil sie Gewähr leistet, dass die hier begangene rechtswidrige Handlung unterbunden wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.) und erforderlich, weil mildere Mittel nicht erkennbar sind, welche den beabsichtigten Zweck in gleicher Weise erreichen würden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

    Ein privater Anbieter von Sportwetten kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, ein schutzwürdiges Interesse an der Ausübung einer verbotenen Tätigkeit zu haben (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1724/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

    Im Übrigen lassen die Feststellungen des Bundeskartellamts, die sich unmittelbar nur zu den von den staatlichen Lotteriegesellschaften veranstalteten Lotterien verhalten, nicht den Schluss zu, dass den vorliegend allein in Rede stehenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit nicht entsprochen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.06.2007 - 6 S 2814/06 - und vom 29.03.2007 - 6 S 1972/06 -, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106.07 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, juris).

    Soweit die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Schreiben vom 10.04.2006 und in ihrem ergänzenden Aufforderungsschreiben vom 21.03.2007 zu dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/4350 - für das Gericht nicht bindend (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 10.05.2007 - 4 E 921.07 -, a.a.O.) - die Ansicht vertritt, "dass die deutschen Behörden keine konsistente und systematische Politik zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht betreiben" folgt dem das Gericht nicht (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2007 - 6 S 2814/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106.07 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10118.07 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.; vgl. auch die Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 12.06.2006 und den Entwurf der Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom Mai 2007).

    Die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten ist geeignet, weil sie Gewähr dafür bietet, dass die hier begangene rechtswidrige Handlung unterbunden wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

    Sie ist auch erforderlich, weil mildere Mittel nicht erkennbar sind, welche den beabsichtigten Zweck in gleicher Weise erreichen würden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

    Ein Vermittler von Sportwetten, die nicht vom Land Baden-Württemberg veranstaltet werden, kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, ein schutzwürdiges Interesse an der Ausübung einer verbotenen Tätigkeit zu haben (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1731/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

    Im Übrigen lassen die Feststellungen des Bundeskartellamts, die sich unmittelbar nur zu den von den staatlichen Lotteriegesellschaften veranstalteten Lotterien verhalten, nicht den Schluss zu, dass den vorliegend allein in Rede stehenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Übergangszeit nicht entsprochen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 06.06.2007 - 6 S 2814/06 - und vom 29.03.2007 - 6 S 1972/06 -, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106.07 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, juris).

    Soweit die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Schreiben vom 10.04.2006 und in ihrem ergänzenden Aufforderungsschreiben vom 21.03.2007 zu dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/4350 - für das Gericht nicht bindend (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 10.05.2007 - 4 E 921.07 -, a.a.O.) - die Ansicht vertritt, "dass die deutschen Behörden keine konsistente und systematische Politik zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht betreiben" folgt dem das Gericht nicht (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.06.2007 - 6 S 2814/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.05.2007 - 11 ME 106.07 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02.05.2007 - 6 B 10118.07 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.; vgl. auch die Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom 12.06.2006 und den Entwurf der Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland vom Mai 2007).

    Die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten ist geeignet, weil sie Gewähr dafür bietet, dass die hier begangene rechtswidrige Handlung unterbunden wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

    Sie ist auch erforderlich, weil mildere Mittel nicht erkennbar sind, welche den beabsichtigten Zweck in gleicher Weise erreichen würden (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

    Ein Vermittler von Sportwetten, die nicht vom Land Baden-Württemberg veranstaltet werden, kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, ein schutzwürdiges Interesse an der Ausübung einer verbotenen Tätigkeit zu haben (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, a.a.O.).

  • VG München, 13.06.2008 - M 22 S 08.1067

    Untersagung des Bereitstellens der Einrichtung (Internetanschluss) zur Annahme,

    Dass ein Staatsmonopol im Glücksspiel-, insbesondere im Sportwettbereich gemeinschaftsrechtlich grundsätzlich zulässig ist, wurde zu der bis 31. Dezember 2007 geltenden Rechtslage in einer Vielzahl gerichtlicher und obergerichtlicher Entscheidungen ausführlich belegt (z.B. BayVGH vom 4.1.2007 Az. 24 CS 06.3095 betreffend den damaligen Betreiber der Betriebsstätte Bayerstr. 37 sowie weiterer nun wieder von der Antragstellerin im August 2007 angemeldeter Betriebsstätten).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2007 - 3 K 2901/06

    Sportwetten; rechtswidrige Untersagungsverfügung

    Zwar hält die Kammer an ihrer vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.03.2007 - 6 S 1972/06 -, juris; Beschl. v. 04.12.2006 - 6 S 2294/06 -, nicht veröffentlicht; Beschl. v. 28.07.2006 - 6 S 1987/05 - und - 6 S 1988/05 -, NVwZ 2006, 1440) und von anderen Obergerichten geteilten (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 04.01.2007 - 24 CS 06.3095 -, juris; Beschl. v. 03.08.2006 - 24 CS 06.1365 -, NVwZ 2006, 1430; Urt. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -, juris; Hess. VGH, Beschl. v. 05.01.2007 - 2 TG 2911/06 -, juris; Beschl. v. 25.07.2006 - 11 TG 1465/06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.06.2006 - 4 B 961/06 -, NVwZ 2006, 1078; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 -, juris) Rechtsprechung fest, wonach derzeit grundsätzlich auf der Grundlage von § 12 Abs. 1 des Staatsvertrags zum Lotteriewesen in Deutschland vom 18.12.2003 - LottoStV -, der in Baden-Württemberg durch das Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 09.06.2004 (GBl. S. 274) umgesetzt wurde, die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten an in Baden-Württemberg nicht zugelassene Wettunternehmen ordnungsrechtlich unterbunden werden kann.
  • VG München, 31.07.2008 - M 22 K 08.1806

    Isolierte Zwangsmittelandrohung; Androhung des unmittelbaren Zwangs ohne

    Die Behörde ist daher nicht gehindert, im Einzelfall das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwangs auch aus verwaltungsorganisatorischen Gründen anzudrohen, wenn z.B. wegen der Vielzahl nahezu zeitgleich ergehender Untersagungen eine effektive Überwachung der Einhaltung aller Schließungsverfügungen nicht möglich ist und ein erhebliches öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung der getroffenen Anordnungen besteht (vgl. VG München vom 25.10.2006 Az. M 22 S 06.3401; BayVGH vom 4.1.2007 Az. 24 CS 06.3095; BayVGH vom 17.2.2004 Az. 22 CS 04.95 und 22 CS 04.210 zu den in derartigen Fällen zulässigerweise heranzuziehenden Gesichtspunkten der Eilbedürftigkeit und Überprüfbarkeit).
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